Bestellinformationen

eShop Registrierung

Um im eShop bestellen zu können, müssen Sie sich anmelden. Die Anmeldung erfolgt ganz einfach in 2 Schritten:

1: Füllen Sie das Registrierungs-Formular aus.
Als Neukunde benötigen wir hier von Ihnen wichtige Angaben wie Rechnungsadresse, Lieferadresse, Ansprechpartner usw. Nachdem Sie einmal vollständig registriert sind, ist eine Eingabe dieser Daten bei den Bestellvorgängen nicht mehr notwendig.

2: Bestätigen Sie Ihre Angaben.
Nach dem Absenden Ihres Registrierungsformulars erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung. Klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, um Ihre Anmeldung für den eShop zu aktivieren.

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Bestellmöglichkeiten im eShop

Sie haben 2 verschiedene Möglichkeiten im eShop zu bestellen:
Sie rufen sich Ihr gewünschtes Produkt auf und legen es direkt in den Warenkorb
Die Bestellnummer ist Ihnen bekannt. Dann geben Sie diese direkt über Quick Order ein.
  

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Nur für gewerbliche Kunden. Alle angegebenen Preise sind zzgl. gesetzlicher MwSt..

2. Auftragserteilung
Mündliche, schriftliche oder durch Datenfernübertragung an uns erteilte Angebote oder Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, oder wenn die Ware und Rechnung an den Käufer versandt worden sind.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sowie ohne alle sonstigen Gebühren, Abgaben und Steuern. Sie gelten ab unserem Lager zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen.
Bei Warenlieferungen (Kleingeräte und Verbrauchsmaterialien) ab einem Auftragswert von über CHF 500.- werden keine Verpackungs- und Versandkosten berechnet; ausgenommen sind Reparaturaufträge.

4. Zahlung
Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5. Lieferung und Transport
Der Transport erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Dies gilt auch dann, wenn wir Versand, Ausfuhr oder Aufstellung/Einbau übernehmen. Der Transport der Ware erfolgt grundsätzlich per Post, Kurier, Bahn, Camion, Liefer- und Servicewagen. Die Mehrkosten für eine vom Käufer veranlasste Express-Sendung sind von diesem zu tragen. Die von uns angegebenen Lieferzeiten in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind stets unverbindlich. Abweichungen von der üblichen Lieferfrist werden dem Käufer mit der Auftragsbestätigung angezeigt.
Werden wir an der Erfüllung unserer Leistungspflicht durch höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, sofern  uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Verpflichtung frei. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist. Vaudaux-Eppendorf AG behält sich das Recht vor, Bestellmengen entsprechend anzupassen, sofern diese nicht mit der Mengeneinheit einer Standard-Verpackung im Einklang stehen.
Die Vaudaux-Eppendorf AG ist berechtigt Teillieferungen auszuführen und diese einzeln in Rechnung zu stellen. Rechnungen von Teillieferungen werden zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gemäss Rechnung fällig ohne Rücksicht auf weitere Lieferungen zur Zahlung. Eine Verzögerung bei der Auslieferung entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die verbleibenden Lieferungen abzunehmen.

6. Probelieferung
Werden Waren zur Probe überlassen, so gelten diese als vom Empfänger gekauft, wenn wir diese 14 Tage nach Ablauf der vereinbarten Probezeit nicht zurückerhalten. Anfallende Transport- und Versandkosten werden vom Empfänger getragen.

7. Beanstandungen, Rücksendungen, Gewährleistung und Haftung
Unverzüglich nach Erhalt der Ware hat der Käufer sorgfältig zu prüfen, ob die Ware der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und Menge entspricht.  Äusserlich erkennbare Schäden (Verluste oder Beschädigungen) der Ware sind vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware dem Frachtführer mitzuteilen, damit ein Schadensprotokoll aufgenommen werden kann. Verdeckte Mängel sind binnen 7 Kalendertagen ab Ablieferung der Ware der Vaudaux-Eppendorf AG schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Werden Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Beschädigung gar nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig vorgenommen, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware vollständig oder unbeschadet abgeliefert wurde. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgegeben werden. Nicht lagergeführte, benutzte oder beschädigte Artikel sowie Artikel ohne unversehrte Originalverpackung sind von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Gewährleistung und Garantie erlöschen vorzeitig, wenn Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Ferner haften wir nicht für Folgen unsachgemässer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Ware durch den Käufer.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich auf Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Ansprüche aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch die der Vertragszweck gefährdet wird. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.

8. Dekontaminationserklärung
Geräte oder andere Materialien, die an Vaudaux-Eppendorf übergeben werden, müssen vom Käufer bzw. Letztanwender dekontaminiert werden, wenn sie mit potentiell infektiösen Material in Berührung gekommen sind. Die Dekontamination wird durch eine Dekontaminationsbescheinigung bestätigt, die der Ware beigefügt wird.

9. Technische Änderungen
Technische Änderungen, die der Verbesserung der Produkte oder der Sicherheit des Benutzers dienen, bleiben vorbehalten.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Vaudaux-Eppendorf AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus seinen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer herrührenden Forderungen Eigentümer der gelieferten Ware.

11. Schutzrechte
Mit dem Erwerb unserer Produkte ist keine Lizenz an irgendeinem unserer Schutzrechte verbunden. Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Käufer die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Käufer darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.

12. Datenschutz
Die Vaudaux-Eppendorf AG ist berechtigt, alle für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke erforderlichen personenbezogenen Daten über den Käufer – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften – zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu übermitteln oder sie zu nutzen.

13. Geheimhaltungsgebot
Jede Partei verpflichtet sich, Informationen über das technische und kommerzielle Wissen der jeweils anderen Partei, welche ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von 5 Jahren nach ihrer Beendigung. Sie bezieht sich nicht auf öffentlich bekanntes Wissen, welches ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung bekannt geworden ist, und nicht auf Informationen, welche zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe an einen Vertragspartner bereits rechtmässig zu dessen betriebsinternen Stand der Technik gehören.

14. Salvatorische Vertragsklausel
Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von beiden Parteien gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke.

15. Gerichtsstand
Die Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Alle Streitigkeiten unterstehen dem Gerichtsstand an dem Ort unseres Hauptsitzes.

Further specifics and details when purchasing Bioprocess equipment

The following provisions shall apply in addition to the referenced terms and conditions of Eppendorf found in the tab “Terms & Conditions”. This text provides additional explanations for our range of Bioprocess products.

Pricing:
Prices are net excluding any applicable taxes or fees, such as, but not limited to, sales or use tax, excise tax, property tax, VAT, custom duty or associated fees, unless explicitly stated and/or specified by agreed delivery terms.  

Delivery Time:
Delivery times are always an estimate. Expected delivery time will be confirmed by order confirmation after receipt of order, and may be subject to payment terms and other conditions of sale. Time of services to be rendered can deviate and will be scheduled separately.   

Invoicing:
Orders for goods and/or services can be explicitly fulfilled as partial shipments or separate instalments, which can be separately invoiced. Orders including services can be invoiced according to stage of completion of services to be rendered.

Warranty:
Warranty period of 12 months in accordance with our General Terms and Conditions. If not otherwise specified, warranty period starts with day of delivery or after installation, but not later than 60 days from shipment, whichever comes first. Date of delivery is defined as date of transfer of risk of ownership according to agreed    

Services & Support:
Any offered installation support, start up assistance and/or commissioning of equipment will utilize space and/or utilities provided at site. Any preparation of installation site(s), such as, but not limited to, cleaning, connecting to utilities or other construction work, is not part of the provided support.

Cancellation Policy:
Eppendorf reserves the right to charge a cancellation fee to customer in case an order is cancelled before it was fulfilled complete by Eppendorf. A cancellation fee of 15% of total ordered value will be charged if order is cancelled within 4 weeks of order confirmation. A cancellation fee of 30% will be charged if order is cancelled after 4 weeks of order confirmation. A cancellation fee of 60% will be charged if order is cancelled after 12 weeks of order confirmation. If an order is cancelled after it was fulfilled, Eppendorf reserves the right to charge 100% of the ordered value. The cancellation policy is part of the payment terms. Responsibilities shall apply accordingly.

Intended Use and Regulatory Restrictions:

In absence of any intended use statement in documentation or other supplementary terms associated with offered goods and/or services, such goods and/or services are intended for research use only in bioprocessing applications and not intended for, including but not limited to, medical use, clinical or diagnostic use, or direct administration into humans or animals.
Offered goods are not registered for a specific purpose with any regulatory or governmental body, including but not limited to, as medical or diagnostic device.
Ultimate consignee/end-user is responsible to ensure that all applicable laws, local legislation, and any further regulatory requirements are respected, and that personal working with offered goods including those providing and/or receiving services have appropriate and required qualifications and permissions.

Export Control:
Offered goods may require an export license. Application of export license does require full disclosure of the ultimate destination of the goods, intended use, and other details specified from time to time. Offer is nonbinding, as well as other condition of sale will apply, e.g. restrictions for resale of the offered goods. Denial of an export license is regarded as force majeure with the right to withdraw from order. Delay will influence expected delivery time.